Betriebsordnung
Das betretene Areal (Schitterhof und Schitterhof-Camping) ist ein privates landwirtschaftlich genutztes Gelände mit temporärem Campingplatz.
Schitterhof CAMPING WEISS
Spielbergerstraße 12
8724 Spielberg
1. Das Benützen des Campingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
2. Das Betreten der privaten Räume sowie nicht für den Campingbetrieb geöffneter Bereiche sowie aller Sicherheitsbereiche ist für Unbefugte verboten. Ebenso ist es verboten, Zäune und versperrte Tore zu überklettern und/oder sonstige Absperrungen oder Abgrenzungen zu überschreiten.
3. Auf sämtlichen Zufahrts- und Verbindungswegen gilt für alle Fahrzeuge Schritttempo
4. Besucher haben den Weisungen des Sicherheitspersonals sowie sonstiger Ordnungshüter Folge zu leisten. Durch Alkohol oder Drogen eingeschränkte Personen können des Areals des Schitterhofs und des Schitterhof-Campings verwiesen werden.
5. Jugendschutz ist uns ein großes Anliegen – wir halten uns an das Steiermärkische Jugendgesetz; Kein
Alkohol an unter 16-Jährige bzw. gebrannter Alkohol erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr;
Raucherzeugnisse erst ab dem 18. Lebensjahr!
6. Den Besuchern wird zur Kenntnis gebracht, dass das Gelände mittels Videoaufnahmen überwacht wird.
Der Besucher ist einverstanden, dass Aufnahmen seiner Person in Bild oder Ton erstellt und ohne zeitliche,
räumliche und inhaltliche Beschränkung in jedem derzeit oder künftig bekannten Medium (z.B.: Internet,
Datenträger, Print) in beliebiger Form und beliebig oft verwendet werden dürfen.
7. Das Parken ist nur an den dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Flächen erlaubt. Nicht rechtmäßig
abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
8. Auf dem gesamten Areal des Schitterhofs gilt die StVO.
9. Der gesamte Schitterhof ist sauber zu halten. Müll muss in die dafür vorgesehenen Mülltonnen entsorgt
werden. Zur Verrichtung der Notdurft sind die dafür vorgesehenen Sanitäranlagen zu verwenden.
10. Rauchen ist nur an den dafür ausgewiesenen Stellen erlaubt.
11. Tiere sowie Gegenstände, die eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellen, dürfen nicht mitgeführt werden. (Ausnahme: Blindenhunde)
12. Das Einbringen von Feuerwerkskörpern, bengalischen Feuern, Brandsätzen, Stöcken, Stangen, Sonnenschirmen, Flaschen, Steinen, Stich-, Schneid- und Hiebgegenständen sowie Waffen aller Art ist verboten. Sicherheitsorgane und Ordner sind berechtigt, bei Zutritt auf das Gelände durch Sichtkontrolle in
die mitgeführten Behältnisse oder Kleidungsstücke, solche Gegenstände abzunehmen.
13. Von 8.00 – 22.00 Uhr ist es gestattet, Musik zu spielen. Von 22.00 Uhr bis 23.00 Uhr nur in „Zimmerlautstärke“.
14. Die Nachtruhe von 23.00 – 6.00 Uhr ist strikt einzuhalten.
15. Das Reparieren von Kraftfahrzeugen am Gelände ist untersagt. Reparaturen an Fahrzeugen können nur
dann durchgeführt werden, wenn dafür gesorgt wird, dass keine Umweltverschmutzung durch austretende Flüssigkeiten entsteht und es zu keinen erhöhen Lärmbeeinträchtigungen (insbesondere Störungen der Nachtruhe) kommt.
16. Grillen ist nur mit Gas in dafür geeigneten Grillen erlaubt. Holz- bzw. Kohle-Griller sind am Campingplatz untersagt.
17. Auf dem gesamten Areal ist der Einsatz eines unbemannten Gerätes (z.B.: Drohne)/Flugmodells/
unbemannten Luftfahrzeuges grundsätzlich untersagt.
18. Das Verlegen von Kabeln und Schläuchen ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers nicht
gestattet.
19. Der Verkauf von Speisen, Getränken, Zubehör, Souvenirs, Bekleidung usw. ist auf dem Areal des Schitterhofs untersagt. Das Verteilen von Werbematerialien jeglicher Art, wie z.B. Werbedrucksachen,
Prospekte, Broschüren, Warenproben, Papierfähnchen, etc. bedarf der ausdrücklichen schriftlichen
Zustimmung des Eigentümers.
20. Für Schäden an der Anlage des Schitterhofs haftet der Verursacher. Insbesondere sind das Bohren von Löchern und die Befestigung von Materialien an allen Gebäuden (Fassaden, Mauern, Zäunen, Absperrungen,
Beleuchtungsanlagen und Außenanlagen) strengstens untersagt. Das Bemalen und Beschriften der Anlagen ist ebenfalls verboten.